Pyrofifty

KEIN Versand für das gesamte Sortiment, nur Abholung! Bestellung erst ab 50€ möglich!

FAQ – Fragen-Antworten
  • Silvesterfeuerwerk (Abholung): Mindestbestellwert 50 €
  • Nachbestellungen: Mindestbestellwert 50 €
  • Ganzjahresfeuerwerk (F1, T1, P1 – lagernd): Mindestbestellwert 50 €

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf in Deutschland erst ab dem 29. Dezember verkauft werden – das ist der erste gesetzlich erlaubte Verkaufstag. Bei uns kannst du jedoch das ganze Jahr über vorbestellen und die Ware dann ab dem 29. Dezember abholen.

Als Privatperson ohne Genehmigung nicht – der freie Verkauf ist auf die drei gesetzlichen Verkaufstage vom 29. bis 31. Dezember beschränkt. Unterjährig gibt es vier legale Wege: eine Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt für ein einzelnes Event (damit darf F2 auch gekauft werden), eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (Abbrennen dann mit Anzeige bei der Behörde), ein Gewerbeschein zum Wiederverkauf (Zünden nur mit zusätzlicher Ausnahmegenehmigung) oder Artikel der Kategorien F1, T1 und P1, die ganzjährig frei erhältlich sind. 

F2-Feuerwerk darf ab dem 29. Dezember gekauft werden – das ist der erste gesetzlich erlaubte Verkaufstag in Deutschland. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember. Vorbestellungen sind bei uns das ganze Jahr möglich – die Ware kann dann ab dem 29. Dezember abgeholt werden.

Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist das ganze Jahr über erhältlich und ab 12 Jahren frei zu erwerben – ohne Sondergenehmigung. Dazu gehören Wunderkerzen, Fontänen, Bodenwirbel und ähnliche Artikel. Bengalos und T1-Artikel sind ab 18 Jahren ebenfalls ganzjährig frei erhältlich. F2-Silvesterfeuerwerk hingegen ist auf die gesetzlichen Verkaufstage Ende Dezember beschränkt.

Ja! An den gesetzlichen Verkaufstagen (29. bis 31. Dezember) veranstalten wir einen großen Lagerverkauf. Sie können direkt vor Ort vorbeikommen, stöbern, sich beraten lassen und Artikel spontan kaufen – auch ohne vorherige Online-Bestellung. Die geplanten Sonderöffnungszeiten zum Lagerverkauf sind wie folgt: 

Di. 29.12.26 – 0.00-03.00 Uhr

Di. 29.12.26 – 9.00-20.00 Uhr

Mi. 30.12.26 – 9.00-19.00 Uhr

Do. 31.12.26 – 9.00-13.00 Uhr

Wir freuen uns schon jetzt darauf Sie zu unserem Lagerverkauf begrüßen zu dürfen.

Für alle, die es gar nicht abwarten können, starten wir pünktlich zum Verkaufsstart am 29. Dezember um 00:00 Uhr unseren beliebten Nachtverkauf! Kommen Sie in der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember vorbei, sichern Sie sich Ihre Highlights und erleben Sie die besondere Silvester-Atmosphäre.

F2-Silvesterfeuerwerk – ab 18 Jahren, nur an den gesetzlichen Verkaufstagen (29.–31.12.). Unterjährig geht es mit Ausnahmegenehmigung, § 27-Erlaubnis oder – nur zum Wiederverkauf – Gewerbeschein.

T1-Artikel (Bengalos, Rauch, Bühnenfeuerwerk usw.) – ab 18 Jahren, ganzjährig frei erhältlich. 

Alle erforderlichen Dokumente – Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisscheine, Gewerbescheine – bitte im Online-Shop unter deinem Kunden-Account hochladen. Die Dokumente müssen auf den Besteller ausgestellt sein.

  • Unter dem Jahr (ganzjährig):

Eine Abholung außerhalb der gesetzlichen Silvester-Verkaufstage ist nach vorheriger Absprache an unserem Standort in Schwalbach am Taunus möglich (Hinweis: Voraussetzung ist eine behördliche Genehmigung gem. § 27 SprengG oder ein Gewerbenachweis).

  • An den gesetzlichen Silvester-Verkaufstagen:

Während der offiziellen Verkaufstage (in der Regel vom 29. bis 31. Dezember) steht Ihnen unsere Abholstation im Raum Frankfurt am Main zur Verfügung.

(Die genaue Adresse der Location geben wir rechtzeitig bekannt.)

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Abholung stets Ihre Bestätigungsmail sowie einen gültigen Lichtbildausweis mit (Abgabe von Kategorie F2 nur an Personen ab 18 Jahren).

Nein, wir bieten keinen Versand an. Aufgrund der strengen Gefahrgut-Auflagen setzen wir ausschließlich auf Abholung & Lagerverkauf. So garantieren wir Ihnen eine sichere, zeitnahe Übergabe ohne Risiko von Versandverzögerungen kurz vor Silvester.

Bitte bringen Sie zur Abholung mit:

    1. Ihre Bestellbestätigung (ausgedruckt oder digital auf dem Smartphone)
    2. Einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Altersprüfung

Ja, das ist möglich. Die abholende Person muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein, einen eigenen Ausweis vorlegen und eine vollmachtgebende Bestätigung (oder die originale Bestellbestätigung) mitbringen.

  • PayPal: Schnelle und sichere Bezahlung direkt beim Bestellabschluss.
  • Vorkasse (Banküberweisung): Sie überweisen den Rechnungsbetrag vorab. Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, wird Ihre Ware für die Abholung gepackt. (Ihre Bestellung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich für Sie reserviert.)
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